Wer einen Maler beauftragt, trifft auf drei Begriffe, die oft durcheinandergehen: Maler, Malermeister und Malerbetrieb. Dazu kommt die Frage, ob es überhaupt einen Meisterbrief braucht, was Malerarbeiten kosten und woran man einen sauberen Betrieb erkennt.
Dieser Beitrag ordnet die Begriffe, erklärt die Rechtslage im Maler- und Lackiererhandwerk und beschreibt den Ablauf einer fachgerechten Ausführung. Die Kostenrechnung im Detail steht unter Zimmer und Wohnung streichen lassen, die Pflichten beim Auszug unter Wohnung streichen bei Auszug.
Maler, Malermeister, Malerbetrieb
Ein Maler ist ein Geselle: Er hat die dreijährige Ausbildung abgeschlossen und arbeitet in einem Betrieb. Ein Malermeister hat zusätzlich die Meisterprüfung abgelegt, die aus vier Teilen besteht — praktische Arbeit, Fachtheorie, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Berufs- und Arbeitspädagogik. Der Malerbetrieb ist die wirtschaftliche Einheit: Er ist in die Handwerksrolle eingetragen, und die Betriebsleitung muss die handwerkliche Qualifikation besitzen.
| Begriff | Qualifikation | darf |
|---|---|---|
| Maler (Geselle) | Ausbildung, Gesellenprüfung | Arbeiten ausführen, nicht Betriebe gründen oder ausbilden |
| Malermeister | Meisterprüfung, vier Teile | Betrieb führen, eintragen lassen, ausbilden |
| Malerbetrieb | Betriebsleitung mit Qualifikation, Eintrag in der Handwerksrolle | Leistungen anbieten, Gesellen beschäftigen, Gewährleistung übernehmen |
| Angestellter Meister als Betriebsleiter | Meisterprüfung, angestellt | kann die geforderte Qualifikation eines Betriebs abdecken |
Der Unterschied zeigt sich nicht am Pinselstrich, sondern an drei Punkten: der Möglichkeit, einen Betrieb zu führen, dem Recht, Auszubildende einzustellen, und der Frage, wer für Gewährleistung und Nachbesserung gerade steht. Ein Geselle kann handwerklich hervorragend arbeiten; für die Auftragsannahme und die Haftung braucht es den Betrieb. Woher die Berufsbezeichnung kommt und wie sie sich historisch entwickelt hat, steht unter Anstreicher.
Meisterpflicht: die Rechtslage
Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt die Handwerksordnung. Sie teilt die Gewerke in Anlagen ein. Maler und Lackierer stehen in Anlage A, Nummer 10 — also in der Liste der zulassungspflichtigen Handwerke, die 53 Gewerke umfasst. Wer einen Malerbetrieb selbstständig führen will, braucht deshalb eine meisterliche Qualifikation oder einen gleichgestellten Weg.
| Weg in die Selbstständigkeit | Voraussetzung |
|---|---|
| Meisterprüfung | bestandene Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk |
| Altgesellenregelung | mehrjährige Berufserfahrung, davon ein Teil in leitender Stellung |
| Ausnahmebewilligung | Bewilligung der Handwerkskammer im Einzelfall |
| EU-Anerkennung | gleichwertige Qualifikation aus einem EU-Mitgliedstaat |
| Technischer Betriebsleiter | angestellter Meister deckt die Qualifikation ab |
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne die erforderliche Qualifikation oder ohne Eintragung ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die Bußgelder reichen nach § 117 HwO bis zu 10.000 Euro. Wer einen Betrieb gründen will, klärt den Weg deshalb vorher mit der Handwerkskammer, nicht danach.
Was sich 2020 geändert hat
Zum 14. Februar 2020 hat der Gesetzgeber zwölf Handwerke, die seit 2004 zulassungsfrei waren, wieder der Meisterpflicht unterstellt — darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger und Raumausstatter. Maler und Lackierer gehören nicht zu diesen zwölf Gewerken. Für bestehende Betriebe dieser Gewerke gilt Bestandsschutz, sie durften bleiben, was sie waren.
Für den Auftraggeber ist das praktisch relevant: Wer Fliesen legen, Parkett verlegen oder Estrich herstellen lässt, beauftragt heute wieder einen meisterpflichtigen Betrieb. Wer Wände streichen, tapezieren oder lackieren lässt, beauftragt das Malerhandwerk.
Streichen und Tapezieren ohne Meisterbrief
Ob einzelne Streich- und Tapezierarbeiten gewerblich außerhalb des Malerhandwerks angeboten werden dürfen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt und hängt am Gewerk, mit dem ein Betrieb in der Handwerksrolle steht. Verbindliche Auskunft gibt die Handwerkskammer. Für die eigene Wohnung gilt die Frage ohnehin nicht: Wer selbst streicht, braucht keinen Meisterbrief.
Was zu Malerarbeiten zählt
Der Beruf umfasst mehr als den Anstrich. Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen zum Maler- und Lackiererhandwerk gehören und welche zu Nachbargewerken.
| Leistung | gehört zum Malerhandwerk | angrenzendes Gewerk |
|---|---|---|
| Anstrich von Wänden und Decken innen | ja | — |
| Tapezieren, Tapeten entfernen, Untergrund vorbereiten | ja | — |
| Lackieren von Türen, Zargen, Fenstern, Heizkörpern | ja | — |
| Fassadenanstrich, Putzreparatur kleiner Flächen | ja | Stuckateur bei größeren Putzarbeiten |
| Wärmedämmverbundsystem | in der Regel ja | Stuckateur, Gerüstbauer, Dachdecker an Anschlüssen |
| Spachtelarbeiten an Wänden und Decken | ja | Trockenbauer bei neuen Beplankungen |
| Bodenbeschichtung, Versiegelung | häufig ja | Bodenleger bei Belagsarbeiten |
| Fliesen-, Estrich- und Parkettarbeiten | nein | Fliesenleger, Estrichleger, Parkettleger |
Für die Ausschreibung heißt das: Ein Betrieb kann mehrere Gewerke abdecken, aber nicht jedes. Wer Leistungen aus dem Nachbargewerk braucht, fragt nach, ob der Betrieb dafür eingetragen ist.
Der Ablauf: woran man Qualität erkennt
Vorbereitung
Vor dem ersten Strich wird der Untergrund geprüft, gereinigt und vorbereitet. Dazu gehören das Abdecken von Böden und Möbeln, das Abkleben von Kanten, das Ausbessern von Rissen und Löchern, das Anschleifen glatter Flächen und, wenn der Untergrund saugt, ein Voranstrich. Was ein Voranstrich leistet, steht unter Tiefengrund, wie Anstriche aufgebaut werden unter Anstrichaufbau.
Ausführung
Die Beschichtung wird in der Regel in zwei Anstrichen aufgetragen, in Bahnen und mit Überlappung, damit keine Streifen bleiben. Zwischen den Anstrichen wird die Trockenzeit eingehalten. Ein Betrieb, der Farbe und Werkzeug dokumentiert und die Verarbeitungsbedingungen prüft, arbeitet nach den Vorgaben des Herstellers — und das ist der Unterschied zwischen einer Fläche, die fünf Jahre hält, und einer, die nach zwei Jahren nachgearbeitet werden muss.
Nachbereitung
Zum Abschluss werden Abdeckungen entfernt, Kanten nachgesehen und die Fläche kontrolliert. Mängel werden sofort notiert und behoben, solange Gerüst oder Abdeckung noch stehen.
| Schritt | was passiert | woran man spart und verliert |
|---|---|---|
| Untergrundprüfung | Feuchte, Haftung, Tragfähigkeit | wird sie übersprungen, blättert die Beschichtung ab |
| Vorbereitung | Reinigen, Spachteln, Anschleifen, Grundieren | gespart heißt: sichtbare Ränder, Kratzer, Blasen |
| Abdecken und Abkleben | Böden, Möbel, Kanten, Rahmen | zu wenig abgeklebt heißt Farbnebel auf allem |
| Anstrich | zwei Anstriche, gleichmäßige Bahnen | ein dicker Anstrich trocknet ungleichmäßig |
| Kontrolle | Nachsicht, Nacharbeit, Abnahme | ohne Kontrolle bleiben Mängel bis nach der Zahlung |
Was Malerarbeiten kosten
Der Preis entsteht aus Arbeitszeit und Material. Die Arbeitszeit hängt an der Fläche, am Untergrund und am Aufwand für Vorarbeiten; das Material an der Produktgruppe. Für die Rechnung gelten die Sätze des Betriebs: Ein Handwerksbetrieb rechnet mit einem Stundensatz zwischen 50 und 80 Euro. Beim Innenanstrich liegt die Flächenleistung in der ruhigen Fläche bei etwa 10 Quadratmetern je Stunde, bei Kanten, Ecken, Laibungen und Vorarbeiten bei etwa 5 Quadratmetern je Stunde.
| Position | Rechenweg | Größenordnung |
|---|---|---|
| reine Fläche, zwei Anstriche | 10 m² je Stunde | 5 bis 8 Euro je Quadratmeter |
| Fläche mit Abkleben und Vorarbeit | 5 m² je Stunde | 10 bis 16 Euro je Quadratmeter |
| Tapezieren | abhängig von Tapete und Untergrund | Aufwand wie Vorarbeit plus Anstrich |
| Lackieren von Tür oder Zarge | Stückpreis nach Aufwand | abhängig von Zustand und Anzahl der Anstriche |
Diese Werte sind eine Rechnung, keine Preisliste. Sie helfen beim Einschätzen eines Angebots, ersetzen es aber nicht. Preisunterschiede zwischen Regionen sind erheblich, weil Löhne, Fahrtwege und Auslastung auseinanderliegen.
Selbst machen oder beauftragen
| Arbeit | Eigenleistung sinnvoll | besser Fachbetrieb |
|---|---|---|
| Wände und Decken in gutem Zustand streichen | ja, mit Abdecken und zwei Anstrichen | wenn die Fläche groß oder die Höhe kritisch ist |
| Tapezieren mit Mustertapete | nur mit Erfahrung | bei Musteranschluss und Altuntergrund |
| Lackieren von Türen und Fenstern | eingeschränkt | bei Schleif-, Spachtel- und Trocknungsaufwand |
| Fassadenanstrich | nein | Gerüst, Witterung, Untergrundprüfung |
| WDVS, Putzarbeiten, Schimmelsanierung | nein | Materialkunde und Gewährleistung |
| Bodenbeschichtung mit Zweikomponentenmaterial | eingeschränkt | Topfzeit, Entlüftung, Schichtdicke |
Steuer: haushaltsnahe Dienstleistung
Malerarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zählen zu den Handwerkerleistungen, die nach § 35a Einkommensteuergesetz begünstigt sind. Angesetzt werden 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten sind nicht begünstigt, und die Voraussetzungen sind formal: eine Rechnung, die Arbeitsleistung und Material getrennt ausweist, und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung genügt nicht.
Material und Werkzeug bei Eigenleistung
Farben
Für Innenwände ist eine matte, abriebbeständige Innendispersionsfarbe die sichere Wahl; sie lässt sich reinigen und deckt in zwei Anstrichen. Ein 10-Liter-Gebinde in Weiß kostet 37,99 Euro und wird mit 4,2 von 5 Sternen aus 2.759 Bewertungen geführt (Produktdaten, Stand 12.09.2026). Für außen kommt eine Fassadenfarbe mit Wetterschutz zum Einsatz: 10 Liter kosten 29,50 Euro, geführt mit 4,5 von 5 Sternen aus 1.814 Bewertungen (Produktdaten, Stand 12.09.2026).
Für Türen, Zargen und Heizkörper gehört ein Lack mit passender Beanspruchung ins Regal. Ein hochglänzender Kunstharz-Buntlack für innen und außen in 375 Millilitern kostet 7,95 Euro und wird mit 4,4 von 5 Sternen aus 521 Bewertungen geführt (Produktdaten, Stand 12.09.2026).
Werkzeug
Zum Anstrich gehört ein Rollenset mit unterschiedlichen Breiten und Farbwanne; ein Set mit 23 Zentimeter breiten Walzen und vier Bezügen kostet 11,50 Euro und wird mit 4,6 von 5 Sternen aus 7.326 Bewertungen geführt (Produktdaten, Stand 12.09.2026). Abgeklebt wird mit Klebeband, das Abdeckpapier mitbringt: 4,29 Euro je Rolle, 4,7 von 5 Sternen aus 1.444 Bewertungen (Produktdaten, Stand 12.09.2026). Für das Anschleifen vor dem Anstrich oder zwischen zwei Anstrichen reicht ein Schleifpapier-Set in mehreren Körnungen: 9,89 Euro, 4,6 von 5 Sternen aus 99 Bewertungen (Produktdaten, Stand 12.09.2026).

Häufige Fragen
Fazit
Der Malermeister ist keine bessere Ausführung derselben Arbeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Betrieb überhaupt geführt, eingetragen und ausgebildet werden darf. Maler und Lackierer stehen in Anlage A der Handwerksordnung, das Handwerk ist also zulassungspflichtig — mit klaren Wegen für erfahrene Gesellen.
Wer beauftragt, prüft drei Dinge: die Eintragung und Betriebsleitung, das schriftliche Angebot mit Positionen und die Vorarbeit an der Fläche. Wer selbst streicht, kommt mit Innenfarbe, Rollenset, Klebeband und Schleifpapier aus und kann die Arbeitskosten über § 35a EStG geltend machen — vorausgesetzt, es ist ein Betrieb, der die Arbeit ausgeführt hat.






