Malermeister und Malerarbeiten: Meisterpflicht und Ablauf

Wer einen Maler beauftragt, trifft auf drei Begriffe, die oft durcheinandergehen: Maler, Malermeister und Malerbetrieb. Dazu kommt die Frage, ob es überhaupt einen Meisterbrief braucht, was Malerarbeiten kosten und woran man einen sauberen Betrieb erkennt.

Dieser Beitrag ordnet die Begriffe, erklärt die Rechtslage im Maler- und Lackiererhandwerk und beschreibt den Ablauf einer fachgerechten Ausführung. Die Kostenrechnung im Detail steht unter Zimmer und Wohnung streichen lassen, die Pflichten beim Auszug unter Wohnung streichen bei Auszug.

Maler, Malermeister, Malerbetrieb

Ein Maler ist ein Geselle: Er hat die dreijährige Ausbildung abgeschlossen und arbeitet in einem Betrieb. Ein Malermeister hat zusätzlich die Meisterprüfung abgelegt, die aus vier Teilen besteht — praktische Arbeit, Fachtheorie, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Berufs- und Arbeitspädagogik. Der Malerbetrieb ist die wirtschaftliche Einheit: Er ist in die Handwerksrolle eingetragen, und die Betriebsleitung muss die handwerkliche Qualifikation besitzen.

BegriffQualifikationdarf
Maler (Geselle)Ausbildung, GesellenprüfungArbeiten ausführen, nicht Betriebe gründen oder ausbilden
MalermeisterMeisterprüfung, vier TeileBetrieb führen, eintragen lassen, ausbilden
MalerbetriebBetriebsleitung mit Qualifikation, Eintrag in der HandwerksrolleLeistungen anbieten, Gesellen beschäftigen, Gewährleistung übernehmen
Angestellter Meister als BetriebsleiterMeisterprüfung, angestelltkann die geforderte Qualifikation eines Betriebs abdecken

Der Unterschied zeigt sich nicht am Pinselstrich, sondern an drei Punkten: der Möglichkeit, einen Betrieb zu führen, dem Recht, Auszubildende einzustellen, und der Frage, wer für Gewährleistung und Nachbesserung gerade steht. Ein Geselle kann handwerklich hervorragend arbeiten; für die Auftragsannahme und die Haftung braucht es den Betrieb. Woher die Berufsbezeichnung kommt und wie sie sich historisch entwickelt hat, steht unter Anstreicher.

Meisterpflicht: die Rechtslage

Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt die Handwerksordnung. Sie teilt die Gewerke in Anlagen ein. Maler und Lackierer stehen in Anlage A, Nummer 10 — also in der Liste der zulassungspflichtigen Handwerke, die 53 Gewerke umfasst. Wer einen Malerbetrieb selbstständig führen will, braucht deshalb eine meisterliche Qualifikation oder einen gleichgestellten Weg.

Weg in die SelbstständigkeitVoraussetzung
Meisterprüfungbestandene Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk
Altgesellenregelungmehrjährige Berufserfahrung, davon ein Teil in leitender Stellung
AusnahmebewilligungBewilligung der Handwerkskammer im Einzelfall
EU-Anerkennunggleichwertige Qualifikation aus einem EU-Mitgliedstaat
Technischer Betriebsleiterangestellter Meister deckt die Qualifikation ab

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne die erforderliche Qualifikation oder ohne Eintragung ausübt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die Bußgelder reichen nach § 117 HwO bis zu 10.000 Euro. Wer einen Betrieb gründen will, klärt den Weg deshalb vorher mit der Handwerkskammer, nicht danach.

Was sich 2020 geändert hat

Zum 14. Februar 2020 hat der Gesetzgeber zwölf Handwerke, die seit 2004 zulassungsfrei waren, wieder der Meisterpflicht unterstellt — darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger und Raumausstatter. Maler und Lackierer gehören nicht zu diesen zwölf Gewerken. Für bestehende Betriebe dieser Gewerke gilt Bestandsschutz, sie durften bleiben, was sie waren.

Für den Auftraggeber ist das praktisch relevant: Wer Fliesen legen, Parkett verlegen oder Estrich herstellen lässt, beauftragt heute wieder einen meisterpflichtigen Betrieb. Wer Wände streichen, tapezieren oder lackieren lässt, beauftragt das Malerhandwerk.

Streichen und Tapezieren ohne Meisterbrief

Ob einzelne Streich- und Tapezierarbeiten gewerblich außerhalb des Malerhandwerks angeboten werden dürfen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt und hängt am Gewerk, mit dem ein Betrieb in der Handwerksrolle steht. Verbindliche Auskunft gibt die Handwerkskammer. Für die eigene Wohnung gilt die Frage ohnehin nicht: Wer selbst streicht, braucht keinen Meisterbrief.

Was zu Malerarbeiten zählt

Der Beruf umfasst mehr als den Anstrich. Die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen zum Maler- und Lackiererhandwerk gehören und welche zu Nachbargewerken.

Leistunggehört zum Malerhandwerkangrenzendes Gewerk
Anstrich von Wänden und Decken innenja
Tapezieren, Tapeten entfernen, Untergrund vorbereitenja
Lackieren von Türen, Zargen, Fenstern, Heizkörpernja
Fassadenanstrich, Putzreparatur kleiner FlächenjaStuckateur bei größeren Putzarbeiten
Wärmedämmverbundsystemin der Regel jaStuckateur, Gerüstbauer, Dachdecker an Anschlüssen
Spachtelarbeiten an Wänden und DeckenjaTrockenbauer bei neuen Beplankungen
Bodenbeschichtung, Versiegelunghäufig jaBodenleger bei Belagsarbeiten
Fliesen-, Estrich- und ParkettarbeitenneinFliesenleger, Estrichleger, Parkettleger

Für die Ausschreibung heißt das: Ein Betrieb kann mehrere Gewerke abdecken, aber nicht jedes. Wer Leistungen aus dem Nachbargewerk braucht, fragt nach, ob der Betrieb dafür eingetragen ist.

Der Ablauf: woran man Qualität erkennt

Vorbereitung

Vor dem ersten Strich wird der Untergrund geprüft, gereinigt und vorbereitet. Dazu gehören das Abdecken von Böden und Möbeln, das Abkleben von Kanten, das Ausbessern von Rissen und Löchern, das Anschleifen glatter Flächen und, wenn der Untergrund saugt, ein Voranstrich. Was ein Voranstrich leistet, steht unter Tiefengrund, wie Anstriche aufgebaut werden unter Anstrichaufbau.

Ausführung

Die Beschichtung wird in der Regel in zwei Anstrichen aufgetragen, in Bahnen und mit Überlappung, damit keine Streifen bleiben. Zwischen den Anstrichen wird die Trockenzeit eingehalten. Ein Betrieb, der Farbe und Werkzeug dokumentiert und die Verarbeitungsbedingungen prüft, arbeitet nach den Vorgaben des Herstellers — und das ist der Unterschied zwischen einer Fläche, die fünf Jahre hält, und einer, die nach zwei Jahren nachgearbeitet werden muss.

Nachbereitung

Zum Abschluss werden Abdeckungen entfernt, Kanten nachgesehen und die Fläche kontrolliert. Mängel werden sofort notiert und behoben, solange Gerüst oder Abdeckung noch stehen.

Schrittwas passiertworan man spart und verliert
UntergrundprüfungFeuchte, Haftung, Tragfähigkeitwird sie übersprungen, blättert die Beschichtung ab
VorbereitungReinigen, Spachteln, Anschleifen, Grundierengespart heißt: sichtbare Ränder, Kratzer, Blasen
Abdecken und AbklebenBöden, Möbel, Kanten, Rahmenzu wenig abgeklebt heißt Farbnebel auf allem
Anstrichzwei Anstriche, gleichmäßige Bahnenein dicker Anstrich trocknet ungleichmäßig
KontrolleNachsicht, Nacharbeit, Abnahmeohne Kontrolle bleiben Mängel bis nach der Zahlung

Was Malerarbeiten kosten

Der Preis entsteht aus Arbeitszeit und Material. Die Arbeitszeit hängt an der Fläche, am Untergrund und am Aufwand für Vorarbeiten; das Material an der Produktgruppe. Für die Rechnung gelten die Sätze des Betriebs: Ein Handwerksbetrieb rechnet mit einem Stundensatz zwischen 50 und 80 Euro. Beim Innenanstrich liegt die Flächenleistung in der ruhigen Fläche bei etwa 10 Quadratmetern je Stunde, bei Kanten, Ecken, Laibungen und Vorarbeiten bei etwa 5 Quadratmetern je Stunde.

PositionRechenwegGrößenordnung
reine Fläche, zwei Anstriche10 m² je Stunde5 bis 8 Euro je Quadratmeter
Fläche mit Abkleben und Vorarbeit5 m² je Stunde10 bis 16 Euro je Quadratmeter
Tapezierenabhängig von Tapete und UntergrundAufwand wie Vorarbeit plus Anstrich
Lackieren von Tür oder ZargeStückpreis nach Aufwandabhängig von Zustand und Anzahl der Anstriche

Diese Werte sind eine Rechnung, keine Preisliste. Sie helfen beim Einschätzen eines Angebots, ersetzen es aber nicht. Preisunterschiede zwischen Regionen sind erheblich, weil Löhne, Fahrtwege und Auslastung auseinanderliegen.

Selbst machen oder beauftragen

ArbeitEigenleistung sinnvollbesser Fachbetrieb
Wände und Decken in gutem Zustand streichenja, mit Abdecken und zwei Anstrichenwenn die Fläche groß oder die Höhe kritisch ist
Tapezieren mit Mustertapetenur mit Erfahrungbei Musteranschluss und Altuntergrund
Lackieren von Türen und Fensterneingeschränktbei Schleif-, Spachtel- und Trocknungsaufwand
FassadenanstrichneinGerüst, Witterung, Untergrundprüfung
WDVS, Putzarbeiten, SchimmelsanierungneinMaterialkunde und Gewährleistung
Bodenbeschichtung mit ZweikomponentenmaterialeingeschränktTopfzeit, Entlüftung, Schichtdicke

Steuer: haushaltsnahe Dienstleistung

Malerarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zählen zu den Handwerkerleistungen, die nach § 35a Einkommensteuergesetz begünstigt sind. Angesetzt werden 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten sind nicht begünstigt, und die Voraussetzungen sind formal: eine Rechnung, die Arbeitsleistung und Material getrennt ausweist, und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung genügt nicht.

Material und Werkzeug bei Eigenleistung

Farben

Für Innenwände ist eine matte, abriebbeständige Innendispersionsfarbe die sichere Wahl; sie lässt sich reinigen und deckt in zwei Anstrichen. Ein 10-Liter-Gebinde in Weiß kostet 37,99 Euro und wird mit 4,2 von 5 Sternen aus 2.759 Bewertungen geführt (Produktdaten, Stand 12.09.2026). Für außen kommt eine Fassadenfarbe mit Wetterschutz zum Einsatz: 10 Liter kosten 29,50 Euro, geführt mit 4,5 von 5 Sternen aus 1.814 Bewertungen (Produktdaten, Stand 12.09.2026).

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Für Türen, Zargen und Heizkörper gehört ein Lack mit passender Beanspruchung ins Regal. Ein hochglänzender Kunstharz-Buntlack für innen und außen in 375 Millilitern kostet 7,95 Euro und wird mit 4,4 von 5 Sternen aus 521 Bewertungen geführt (Produktdaten, Stand 12.09.2026).

Werkzeug

Zum Anstrich gehört ein Rollenset mit unterschiedlichen Breiten und Farbwanne; ein Set mit 23 Zentimeter breiten Walzen und vier Bezügen kostet 11,50 Euro und wird mit 4,6 von 5 Sternen aus 7.326 Bewertungen geführt (Produktdaten, Stand 12.09.2026). Abgeklebt wird mit Klebeband, das Abdeckpapier mitbringt: 4,29 Euro je Rolle, 4,7 von 5 Sternen aus 1.444 Bewertungen (Produktdaten, Stand 12.09.2026). Für das Anschleifen vor dem Anstrich oder zwischen zwei Anstrichen reicht ein Schleifpapier-Set in mehreren Körnungen: 9,89 Euro, 4,6 von 5 Sternen aus 99 Bewertungen (Produktdaten, Stand 12.09.2026).

Malermeister und Malerarbeiten im Vergleich

Häufige Fragen

Der Maler ist Geselle mit abgeschlossener Ausbildung. Der Malermeister hat zusätzlich die Meisterprüfung bestanden und darf damit einen Betrieb führen, in die Handwerksrolle eingetragen werden und ausbilden.

Für die Ausübung des Handwerks im eigenen Betrieb ja: Maler und Lackierer stehen in Anlage A der Handwerksordnung und sind zulassungspflichtig. Für die Ausführung am Bau braucht der einzelne Maler keinen Meisterbrief — wohl aber der Betrieb eine Betriebsleitung mit Qualifikation.

Nicht im Regelfall. Es gibt aber Wege: die Altgesellenregelung, die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer, die Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation aus der EU oder einen angestellten Meister als Betriebsleiter.

Anstriche innen und außen, Tapezierarbeiten, Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern, Untergrundvorbereitung, kleinere Putzreparaturen, WDVS und häufig auch Bodenbeschichtungen. Fliesen-, Estrich- und Parkettarbeiten gehören zu anderen Gewerken.

An der Vorarbeit: Untergrundprüfung, Abdecken, Abkleben, Spachteln und Grundieren sind sichtbar, bevor gestrichen wird. Dazu kommen ein schriftliches Angebot mit Positionen, die Angabe der Produkte und ein Abnahmetermin.

Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung in durchschnittlichem Zustand sind zwei bis drei Arbeitstage realistisch, mit Vorarbeiten und Trockenzeiten auch mehr. Die Angabe hängt am Untergrund, nicht an der Wohnfläche allein.

Als Rechnung: Bei einem Stundensatz von 50 bis 80 Euro und 10 Quadratmetern je Stunde in der Fläche ergeben sich 5 bis 8 Euro je Quadratmeter für zwei Anstriche, mit Abkleben und Vorarbeit entsprechend mehr.

Ja, als Handwerkerleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit getrenntem Materialanteil und die Zahlung per Überweisung.

Mängel schriftlich und mit Fotos rügen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Solange eine Restzahlung offen ist, kann sie zurückgehalten werden; die Höhe orientiert sich am Aufwand der Nacharbeit. Fristen aus der Gewährleistung sollten notiert werden.

Ein eingetragener Betrieb haftet für seine Leistung nach den Regeln des Werkvertragsrechts. Wichtig ist die Abnahme: Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist, und ab diesem Zeitpunkt sind Mängelansprüche an Fristen gebunden.

Fazit

Der Malermeister ist keine bessere Ausführung derselben Arbeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Betrieb überhaupt geführt, eingetragen und ausgebildet werden darf. Maler und Lackierer stehen in Anlage A der Handwerksordnung, das Handwerk ist also zulassungspflichtig — mit klaren Wegen für erfahrene Gesellen.

Wer beauftragt, prüft drei Dinge: die Eintragung und Betriebsleitung, das schriftliche Angebot mit Positionen und die Vorarbeit an der Fläche. Wer selbst streicht, kommt mit Innenfarbe, Rollenset, Klebeband und Schleifpapier aus und kann die Arbeitskosten über § 35a EStG geltend machen — vorausgesetzt, es ist ein Betrieb, der die Arbeit ausgeführt hat.

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