Asbest im Altbau: Vorkommen, Erkennung und Vorschriften

Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserförmige Silikatminerale, die wegen ihrer Hitze- und Säurebeständigkeit jahrzehntelang in Baustoffen verwendet wurden. Eingeatmete Fasern können schwere Erkrankungen der Lunge und des Rippenfells auslösen. In Deutschland gilt seit 1993 ein umfassendes Herstellungs- und Verwendungsverbot, in Gebäuden aus der Zeit davor steckt Asbest aber noch in vielen Bauprodukten. Dieser Beitrag erklärt, wo Asbest vorkommt, wie er erkannt wird und welche Vorschriften bei Arbeiten im Altbau gelten.

Was ist Asbest?

Der Begriff umfasst mehrere Minerale der Serpentin- und der Amphibolgruppe. Mit Abstand am häufigsten verbaut wurde Chrysotil, der sogenannte Weißasbest. Die Amphibolasbeste wie Krokydolith, auch Blauasbest, und Amosit, auch Braunasbest, sind seltener, gelten aber als besonders gefährlich. Asbestfasern lassen sich der Länge nach in sehr feine Fasern aufspalten, die lange in der Luft schweben und tief in die Lunge gelangen.

Gesundheitliche Wirkung

Asbeststaub kann Asbestose, Lungenkrebs und das Mesotheliom des Rippen- oder Bauchfells auslösen. Zwischen dem Einatmen und der Erkrankung liegen oft mehrere Jahrzehnte. Für die krebserzeugende Wirkung ist keine völlig unschädliche Konzentration bekannt, deshalb sollen Fasern gar nicht erst freigesetzt werden.

Verbot und Zeitraum der Verwendung

In Deutschland sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest seit dem 31. Oktober 1993 verboten, in der DDR galt das Verbot seit 1990, EU-weit seit 2005. Die Hauptverwendung lag in den 1950er bis 1980er Jahren. Gebäude und Bauteile aus der Zeit vor 1993 sind deshalb grundsätzlich verdächtig.

Fest und schwach gebunden

Bei den Produkten wird zwischen fest und schwach gebundenem Asbest unterschieden. Fest gebundene Produkte wie Asbestzement haben eine hohe Rohdichte, die Fasern sind im Zement eingebettet und werden bei unbeschädigtem Zustand kaum frei. Schwach gebundene Produkte mit einer Rohdichte unter 1.000 kg/m³, etwa Spritzasbest, Leichtbauplatten und Pappen, setzen schon bei geringer Belastung Fasern frei.

Vorkommen im Altbau

Asbestzement

Asbestzement fand sich in Dach- und Fassadenplatten, Wellplatten, Blumenkästen und Rohren. Solange die Oberfläche unbeschädigt ist, ist die Faserfreisetzung gering. Verwitterung, Bruch oder Bearbeitung verändern das.

Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber

Für Maler und Verputzer ist diese Gruppe besonders relevant. Bis 1993 enthielten manche Putze, Spachtelmassen und Kleber geringe Mengen Asbest, etwa Gipsputz, Spachtel wie die unter Fugenspachtel und Bewehrungsstreifen beschriebenen Massen und Fliesenkleber. Man sieht dem Material den Asbest nicht an.

Bodenbeläge und Kleber

In älteren Bodenbelägen steckt Asbest in Vinyl-Asbest-Platten, den sogenannten Floor-Flex-Platten, sowie in Rückseiten und Klebern von Bahnenware. Hinweise zu den Belagsarten geben die Beiträge CV-Belag und PVC-Boden.

Brandschutz und Technik

Brandschutzplatten, Brandschutzklappen, Nachtspeicherheizgeräte, Rohrisolierungen und Dichtungen enthielten häufig Asbest. Ältere Brandschutzbekleidungen sind in Brandschutzplatte erläutert.

Weitere Fundstellen

Vereinzelt kommt Asbest in Fensterkitt, Dichtungsmassen und Dachpappen vor. Zu historischen Dichtmassen siehe Fensterkitt.

Erkennung und Vorgehen vor Arbeiten

Erkennen

Asbest lässt sich mit bloßem Auge nicht erkennen, auch nicht durch Farbe oder Struktur. Baujahr, Bauteil und Produktart liefern Hinweise, Gewissheit gibt nur die Laboranalyse einer Materialprobe nach anerkannten Verfahren, etwa nach VDI 3866. Eine Probe aus einem Bauteil beweist Asbest oder dessen Abwesenheit für genau dieses Material.

Probenahme

Die Probenahme sollte durch eine sachkundige Person oder ein akkreditiertes Labor erfolgen. Wer selbst Proben bricht oder herauslöst, kann Fasern freisetzen. Das Ergebnis liegt als Prüfbericht vor und nennt Art und Menge der Asbestfasern.

Messung der Raumluft

Bei Verdacht auf Faserfreisetzung oder nach einer Sanierung wird die Raumluft untersucht, die Verfahren stehen im Beitrag Raumluftmessung. Eine Freigabemessung belegt, dass nach dem Rückbau keine Fasern mehr in der Luft sind.

Vor Renovierungsarbeiten

Arbeiten, bei denen Material abgetragen, geschliffen, gebohrt, gefräst oder gebürstet wird, sind bei Verdacht erst nach einer Klärung zu beginnen. Das betrifft das Abschleifen alter Spachtelflächen ebenso wie das Entfernen älterer Bodenbeläge. Welche Maßnahmen nötig sind, entscheidet eine sachkundige Person.

Faserkonzentrationen in der Luft

Nach dem risikobezogenen Konzept der TRGS 910 gilt für Asbest eine Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern je Kubikmeter Luft und eine Toleranzkonzentration von 100.000 Fasern je Kubikmeter. Unterhalb der Akzeptanzkonzentration ist das Risiko niedrig, über der Toleranzkonzentration ist es nicht mehr hinnehmbar. Die Werte dienen als Maßstab für Schutzmaßnahmen und Freigabemessungen.

Verdacht nach Baujahr

Als Faustregel gilt: Je älter das Gebäude, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo asbesthaltiges Material verbaut ist. Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 besteht ein Anfangsverdacht für Putze, Spachtelmassen, Kleber und Bodenbeläge. Bei Bauten nach 1993 ist Asbest in Bauprodukten dagegen die absolute Ausnahme, kann aber in wiederverwendeten Bauteilen auftreten.

Abgrenzung zu ähnlichen Altlasten

Asbest vs. Mineralwolle

Asbest ist ein natürliches Mineral, Mineralwolle besteht aus künstlich erzeugten Fasern. Ältere Mineralwolle, die vor Juni 2000 hergestellt wurde, ist wegen ihrer Faserform ebenfalls kritisch und mit besonderen Schutzmaßnahmen zu behandeln. Neuere Produkte gelten als biolöslich. Mehr zum Material steht unter Mineralwolle.

Asbest vs. teerhaltige Kleber

Parkettkleber auf Teerbasis enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. Sie sind kein Asbest, aber ebenfalls gesundheitsschädlich und beim Entfernen gesondert zu behandeln. Das Material ist im Beitrag Parkett beschrieben.

Asbest vs. bleihaltige Altanstriche

Bleihaltige Anstriche wie die Bleimennige sind eine weitere Altlast. Hier geht die Gefahr von Staub und Abtrag aus, die Schutzmaßnahmen sind ähnlich streng. Bleimennige erklärt der Beitrag Bleimennige.

Sicherheit, Lagerung und Entsorgung

Arbeitsschutz und Vorschriften

Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien gilt die Technische Regel TRGS 519 im Rahmen der Gefahrstoffverordnung. Die Arbeiten dürfen nur Fachbetriebe mit nachgewiesener Sachkunde ausführen, sie sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Behörden raten Privatpersonen dringend davon ab, Arbeiten an Asbestprodukten selbst durchzuführen. Die Schutzmaßnahmen legt die sachkundige Person im Einzelfall fest.

Lagerung und Verpackung

Asbesthaltige Materialien werden nicht zerkleinert und nur sehr kurz zwischengelagert. Sie sind staubdicht verpackt und gekennzeichnet, die Verpackung bleibt geschlossen. Reste dürfen nicht im Freien liegen bleiben.

Entsorgung

Asbesthaltige Baustoffe sind gefährlicher Abfall und tragen den Abfallschlüssel 17 06 05*. Sie werden nur an dafür zugelassenen Annahmestellen angenommen, meist nach Voranmeldung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland, die Abfallbehörde vor Ort nennt die Anforderungen.

Fachmann in Schutzkleidung entnimmt eine Materialprobe zur Asbestanalyse

Häufig gestellte Fragen

Mit bloßem Auge gar nicht. Hinweise liefern Baujahr und Material, Sicherheit gibt nur die Laboranalyse einer Probe.

Gefährlich sind freigesetzte Fasern. Fest gebundener, unbeschädigter Asbestzement setzt kaum Fasern frei, durch Bearbeitung, Bruch oder Verwitterung kann sich das ändern.

Seit dem 31. Oktober 1993 gilt ein Herstellungs- und Verwendungsverbot, EU-weit seit 2005.

Behörden raten Privatpersonen davon ab. Für Betriebe gilt die TRGS 519 mit Sachkundenachweis. Regelungen für Privatleute unterscheiden sich je nach Bundesland und sind bei der Behörde zu erfragen.

Das Abbürsten und Hochdruckreinigen asbesthaltiger Flächen ist verboten, weil dabei Fasern freigesetzt werden. Beschichten ist nur nach besonderen Vorgaben zulässig.

Bis 1993 teilweise ja. Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber aus dieser Zeit können geringe Anteile enthalten. Nur die Analyse schafft Klarheit.

Akkreditierte Labore und Sachverständige, die die Probenahme nach anerkannten Verfahren durchführen und dokumentieren.

Bereich nicht weiter bearbeiten, nicht fegen oder saugen und die Fachfirma oder die zuständige Behörde informieren. Der Raum sollte bis zur Klärung nicht genutzt werden.

Tapeten und übliche Wandfarben enthielten in der Regel keinen Asbest. Kritisch sind eher Spachtelmassen, Putze, Kleber und Bodenbeläge.

Bei Gebäuden mit Baujahr vor dem 31. Oktober 1993 ist eine Erkundung vor Arbeiten üblich. Für Betriebe ist sie die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, für Privatpersonen eine sinnvolle Vorsorge.

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