Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Jetzt doppelt sparen!
Gute Nachrichten für alle Haus- und Wohnungsbesitzer: Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen wurde zum 1. Januar 2009 auf 1.200 Euro verdoppelt! Dadurch wird es noch attraktiver, Malerarbeiten und Renovierungsmaßnahmen professionell vom Meisterbetrieb durchführen zu lassen.
Egal, ob Sie eine frische Farbgestaltung für Ihre Wohnräume, eine neue Hausfassade oder eine energiesparende Wärmedämmung wünschen – jetzt profitieren Sie von einer Steuerersparnis und sparen bares Geld!
Welche Maler- und Handwerksleistungen sind steuerlich absetzbar?
✅ Raum- und Fassadengestaltung (Malerarbeiten, Tapezieren, Fassadenanstrich)
✅ Renovierung & Umbau (Wohnräume, Badezimmer, Dachgeschoss, Keller)
✅ Bodenbelagsarbeiten (Teppich, Parkett, Fliesen)
✅ Lackierarbeiten (Türen, Fenster, Heizkörper)
✅ Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten (Dach, Balkon, Garage, Zäune)
✅ Energiesparmaßnahmen (Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten)
✅ Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen, Fassaden-Check)
Wie funktioniert der Steuerbonus für Handwerkerleistungen?
💡 Bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis möglich!
Privathaushalte (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen) können 20 % von maximal 6.000 Euro Handwerkerkosten direkt von der Steuer abziehen.
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung:
✔ Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
✔ Arbeitskosten separat auf der Rechnung aufgeführt (Materialkosten sind nicht absetzbar)
✔ Zahlung per Überweisung auf das Konto des Malerbetriebs (keine Barzahlung)
✔ Nachweis durch Kontoauszug oder Überweisungsbeleg erforderlich
💡 Tipp: Ein zusätzlicher Steuerbonus ist möglich, wenn im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen auch Reinigungs- oder Umzugsarbeiten vom Malerbetrieb übernommen werden – hierfür muss jedoch eine separate Rechnung ausgestellt werden.
Jetzt profitieren – schöner wohnen & Steuern sparen!
Nutzen Sie jetzt die staatliche Förderung für Ihre Malerarbeiten und Renovierungen! Gerne beraten wir Sie zu den besten Lösungen für Ihre Räume, Fassaden und Instandhaltungsmaßnahmen.
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Steuerbonus verdoppelt: Den Maler und Lackierer holen lohnt sich!
Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch
wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen.
Ob es um neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.
– Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
– Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
– Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
– Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
– Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
– Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
– Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird
dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus,
Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
– Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
– Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
– Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
– Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
– Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges
ist unbedingt erforderlich.
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten
(im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte
Rechnungsstellung erfolgt.
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Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ermöglicht es privaten Haushalten, einen Teil der Kosten für Handwerksarbeiten von der Steuer abzusetzen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Erklärung:
Absetzbare Kosten:
20 Prozent der Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden, wenn die Arbeiten nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten können bis zu 5.200 Euro Steuerbonus pro Jahr geltend gemacht werden.
Maximale Erstattung:
Eigentümer und Mieter können bis zu 1.200 Euro bei der Steuer sparen, indem sie die entsprechenden Rechnungen einreichen.
Anwendungsbereich:
Der Steuerbonus gilt für verschiedene Handwerksleistungen, wie Renovierungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten in privaten Haushalten.
Voraussetzungen:
Die Arbeiten müssen von einem zugelassenen Handwerksbetrieb durchgeführt werden.
Die Rechnungen müssen ordnungsgemäß ausgestellt und die Zahlungen nachweisbar sein.
Dieser Steuerbonus ist eine attraktive Möglichkeit, um die Kosten für Handwerksleistungen zu reduzieren und gleichzeitig die Instandhaltung des eigenen Wohnraums zu fördern.