Steuerbonus verdoppelt: Den Maler und Lackierer holen lohnt sich!

Der bislang gültige Steuerbonus wird zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro verdoppelt. Dadurch
wird es für viele Kunden noch attraktiver, handwerkliche Malerleistungen vom Meisterbetrieb ausführen zu lassen.
Ob es um neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.
– Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
– Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
– Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
– Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
– Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
– Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
– Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassaden-Check)
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird
dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus,
Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
– Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
– Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
– Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
– Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
– Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges
ist unbedingt erforderlich.

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten
(im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte
Rechnungsstellung erfolgt.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie die Vorteile:
Schöner wohnen – Steuern sparen usw.

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ermöglicht es privaten Haushalten, einen Teil der Kosten für Handwerksarbeiten von der Steuer abzusetzen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Erklärung:
Absetzbare Kosten:
20 Prozent der Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden, wenn die Arbeiten nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten können bis zu 5.200 Euro Steuerbonus pro Jahr geltend gemacht werden.
Maximale Erstattung:
Eigentümer und Mieter können bis zu 1.200 Euro bei der Steuer sparen, indem sie die entsprechenden Rechnungen einreichen.
Anwendungsbereich:
Der Steuerbonus gilt für verschiedene Handwerksleistungen, wie Renovierungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten in privaten Haushalten.
Voraussetzungen:
Die Arbeiten müssen von einem zugelassenen Handwerksbetrieb durchgeführt werden.
Die Rechnungen müssen ordnungsgemäß ausgestellt und die Zahlungen nachweisbar sein.
Dieser Steuerbonus ist eine attraktive Möglichkeit, um die Kosten für Handwerksleistungen zu reduzieren und gleichzeitig die Instandhaltung des eigenen Wohnraums zu fördern.

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